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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40044
LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10 (https://dejure.org/2011,40044)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10 (https://dejure.org/2011,40044)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2011 - 5 Sa 2328/10 (https://dejure.org/2011,40044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeit, Minusstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Dieser verbietet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. zuletzt Urteil des BAG vom 27.07.2010 - 1 AZR 874/08 -, NZA 2010, S. 1369 ff.).

    Liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Regel auf alle Arbeitnehmer anzuwenden und diese entsprechend zu begünstigen (vgl. zuletzt Urteile des BAG vom 16.06.2010 - 4 AZR 928/08 -, NZA-RR 2011, S. 45 ff. und vom 27.07.2008 - 1 AZR 874/08 -, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 9 Sa 1239/10
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Die Tatsache, dass die Beklagte Kürzungen im Arbeitszeitkonto bei verschiedenen Arbeitnehmern in unterschiedlicher Höhe vorgenommen habe, schließe den von ihr behaupteten Anspruch auf Kürzung der Arbeitszeitkonten ebenfalls aus, wie das LAG Berlin-Brandenburg in zwei gleich gelagerten Fällen - 9 Sa 1239/10 und 9 Sa 1240/10 - festgestellt habe.

    Die Klägerin hat dies durch die wörtliche Zitierung zweier Urteile des LAG Berlin-Brandenburg in zwei gleich gelagerten Fällen - 9 Sa 1239/10 und 9 Sa 1240/10 -, dessen Ausführungen sie sich voll umfänglich angeschlossen hat, in ausreichender Weise vorgetragen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 9 Sa 1240/10
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Die Tatsache, dass die Beklagte Kürzungen im Arbeitszeitkonto bei verschiedenen Arbeitnehmern in unterschiedlicher Höhe vorgenommen habe, schließe den von ihr behaupteten Anspruch auf Kürzung der Arbeitszeitkonten ebenfalls aus, wie das LAG Berlin-Brandenburg in zwei gleich gelagerten Fällen - 9 Sa 1239/10 und 9 Sa 1240/10 - festgestellt habe.

    Die Klägerin hat dies durch die wörtliche Zitierung zweier Urteile des LAG Berlin-Brandenburg in zwei gleich gelagerten Fällen - 9 Sa 1239/10 und 9 Sa 1240/10 -, dessen Ausführungen sie sich voll umfänglich angeschlossen hat, in ausreichender Weise vorgetragen.

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Regel auf alle Arbeitnehmer anzuwenden und diese entsprechend zu begünstigen (vgl. zuletzt Urteile des BAG vom 16.06.2010 - 4 AZR 928/08 -, NZA-RR 2011, S. 45 ff. und vom 27.07.2008 - 1 AZR 874/08 -, aaO).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08

    Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Eine Gruppenbildung liegt vor, wenn die Besserstellung nach bestimmten Kriterien vorgenommen wird, die bei allen Begünstigten vorliegen (vgl. Urteil des BAG vom 21.10.2009 - 10 AZR 664/08 -, EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung.
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Unterschiedlich ist die Gruppenbildung, wenn für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Rechtsfolgen vorgesehen werden (vgl. Urteil des BAG vom 18.05.2010 - 3 AZR 97/08 -, EzA § 5 BetrAVG Nr. 35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2329/10
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Darüber hinaus hatte die Kammer am gleichen Tage einen weiteren gleich gelagerten Fall bei der Beklagten im Berufungsverfahren 5 Sa 2329/10 zu entscheiden, bei dem das Arbeitszeitguthaben des betroffenen Arbeitnehmers ebenfalls nur hinsichtlich der dort tatsächlich vorhandenen 7, 22 ÜZA-Stunden gekürzt worden war.
  • LAG Hamm, 16.12.2009 - 18 Sa 985/09
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
    Das LAG Hamm hat einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, dass ein Arbeitgeber bei der Umsetzung einer rückwirkenden Arbeitszeiterhöhung einen Stundenabzug nur bei den Arbeitnehmern vornahm, die ein entsprechendes Zeitguthaben vorweisen konnten (Urteil vom 16.12.2009 - 18 Sa 985/09).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. März 2011 - 5 Sa 2328/10 - wird zurückgewiesen.
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